Finanzielle Hilfe für Pellets, Heizöl und Flüssiggas
Mitte Dezember 2022 kündigte die Bundesregierung an, dass private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten eine Härtefallhilfe für sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger erhalten sollen.
Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, hatte sich im Vorfeld für eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen, eingesetzt.
Seitdem hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in vielen Verhandlungsrunden mit dem Bundeswirtschaftsministerium eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund verhandelt. Am 29. März 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Finanzmittel in Höhe von 1,8 Milliarden Euro freigegeben; bundesseitig ist eine Beteiligung darüber hinaus ausgeschlossen worden. Der Vollzug der Härtefallhilfen obliegt den Ländern. Verhandlungen mit dem Bund haben erreicht, dass die entstehenden Verwaltungskosten, die derzeit mit rund 10 Millionen Euro insbesondere für verbundene Prüfpflichten taxiert sind, bundesseitig getragen werden. (Quelle: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/finanzielle-hilfen-fuer-pellets-heizoel-und-fluessiggas)



