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Heizkostenzuschuss ab Juni 2022

Neues Gesetz entlastet einkommensschwache Haushalte

Haushalte mit geringem Einkommen sollen bei den stark gestiegenen Heizkosten finanziell entlastet werden. Die Bundesregierung will dafür einen verdoppelten Heizkostenzuschuss Etat von insgesamt rund 370 Millionen Euro bereitstellen.

Am 1. Juni tritt ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches zunächst bis zum 31. Mai 2032 gültig bleiben soll. Für Wohngeldberechtigte (dies können Rentner, Alleinerziehende oder Geringverdiener sein) soll der Zuschuss 270 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) betragen. Zwei-Personen-Haushalte sollen 350 Euro erhalten. Für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 70 Euro hinzu.

Neben Wohngeldempfängern sollen auch Auszubildende und Studierende – sofern sie staatliche Bafög-Hilfen erhalten – von einem Zuschuss in Höhe von 230 Euro profitieren. Insgesamt sollen derart 2,1 Millionen Menschen einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Der Zuschuss soll Anspruchsberechtigten direkt auf das Konto überwiesen werden.