UNSER UMZUGSSERVICEIMMER FÜR SIE DA

RICHTERP PRIVATUMZÜGE

Langjährige Erfahrung und ein gut eingespieltes Team machen Richter Umzüge zum perfekten Partner für Umzüge aller Art. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.

Sie haben nur eine kleine Wohnung und möchten mit Ihrem Hausrat innerhalb von Köln umziehen? Dann testen Sie doch einfach mal unseren Blitzpreisfinder. Oder soll Richter Umzüge neben dem Transport auch andere Arbeiten erledigen? In dem Fall ist unser Umzugsrechner vielleicht das Richtig für Sie.

Von A wie Aachen nach Z wie Zürich. Egal, von wo nach wo Sie umziehen möchten: Richter Umzüge ist Ihr bestmöglicher Partner. Kompetent, schnell, preiswert und zuverlässig. Viele zufriedene Kunden können dies bestätigen.

Junge Leute, mit wenig Umzugsgut, denen es nur um den Transport von A nach B geht, bekommen mit Hilfe unseres Blitzpreisfinders ein kostengünstiges Angebot. Wenn Richter Umzüge neben dem Transport noch weiterführende Arbeiten erledigen soll, dann verwenden Sie unseren Umzugsrechner

„Einen alten Baum verpflanzt man nicht“. Wir alle kennen dieses Sprichwort. Die gewohnte Umgebung verlassen zu müssen, fällt gerade älteren Menschen nicht so leicht. Damit dies trotzdem gelingt, sorgen wir mit unseren erfahrenen und freundlichen Umzugshelfern für einen stressfreien und zuverlässigen Umzug.

Unser Service für einen Seniorenumzug beinhaltet neben dem Transport auch alle anderen Arbeiten rund um das Thema Umzug.

Junge Leute, mit wenig Umzugsgut, denen es nur um den Transport von A nach B geht, bekommen mit Hilfe unseres Blitzpreisfinders ein kostengünstiges Angebot. Wenn Richter Umzüge neben dem Transport noch weiterführende Arbeiten erledigen soll, dann verwenden Sie unseren Umzugsrechner

RICHTERP GEWERBEUMZÜGE

Bei gewerblichen Umzügen muss präzise gearbeitet werden, ohne dabei das Ganze aus dem Blick zu verlieren. Wir von Richter Umzüge sind jeder Herausforderung gewachsen.

Wenn Sie mit Ihrem Büro oder Ihrem Gewerbe umziehen müssen, kommt es vor allem auf einen reibungslosen Wechsel an. Das laufende Geschäft soll nicht unter Ihren Umzugsplänen leiden.

Wir von Richter Umzüge kennen das Problem und können Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Fragen Ihres Gewerbeumzugs beiseite stehen

Sie sind versetzt worden und müssen Ihren Standort bzw. auch den Wohnort wechseln? Gerne beraten wir Sie kompetent und umfassend vor Ihrem bevorstehenden Versetzungsumzug.

Meistens übernehmen dann Arbeitgeber, Unternehmen oder Behörden die Finanzierung Ihres Umzugs. Die Angebotserstellung und die Abrechnung unternimmt Richter Umzüge i.d.R. direkt mit dem jeweiligen Erstatter.

Einen Überblick in Sachen Bundeswehrumzug erhalten Sie übrigens auch auf der Bundeswehr Homepage.

RICHTER UMZÜGE
GEHT NICHT GIBT’S NICHT

Keine Aufgabe ist zu groß und Hindernisse bestenfalls eine Herausforderung. Unsere starken Männer sind erfahren und arbeiten in gut eingespielten Teams. Sie sehen, einfacher kann man nicht umziehen.

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RICHTERP GEWERBEUMZÜGE

Bei gewerblichen Umzügen muss präzise gearbeitet werden, ohne dabei das Ganze aus dem Blick zu verlieren. Wir von Richter Umzüge sind jeder Herausforderung gewachsen.

Die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Die Angebotserstellung ist abhängig von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren wie Umzugsgutmenge, Aus- und Einzugsort, Nebenleistungen etc.

Was muss ich tun? Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit unserem Unternehmen. Ein Umzugsberater besucht Sie und erfasst alle Daten, die er für die Erstellung eines Angebots benötigt.

Ein Umzugsrechner ist ein Online-Werkzeug, das wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung stellen. Mit Hilfe dieses Umzugsrechners können Sie ausführliche Angaben zu Ihrem Umzug machen und uns zusenden. Unser Umzugsberater ist dadurch in der Lage, ein detailliertes Angebot zu erstellen. • Wann erhalte ich das Angebot? Wir versenden Ihr Angebot an Werktagen spätestens 24 Stunden nach dem Besichtigungstermin bzw. nach dem Erhalt der Online-Anfrage.

Bei uns ist das Angebot selbstverständlich kostenlos.

1. Ist der Endpreis ein Festpreis bzw. ein verbindlicher Höchstpreis, der Sie vor bösen Überraschungen schützt?

2. Werden alle gewünschten Leistungen aufgeführt?

3. Werden alle Montagearbeiten benannt?

4. Enthält Ihr Angebot Angaben zum Versicherungsschutz?

5. Sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die „Haftungsinformationen“ dem Angebot beigefügt oder auf der Unternehmer-Webseite an prominenter Stelle ersichtlich?

1. Gibt es Freunde oder Bekannte, die bereits Erfahrungen mit den entsprechenden Umzugsfirmen gemacht haben?

2. Wie werden die Firmen im Internet bewertet?

3. Wie präsentieren sich die Firmen auf Ihrer Webseite?

4. Wie ist Ihr persönlicher Eindruck von den Firmen?

5. Sind die entsprechenden Firmen Mitglied eines Verbandes?

Speditionsverbände vertreten die Interessen der angeschlossenen Unternehmen und überprüfen sie regelmäßig auf die Einhaltung von Qualitätsstandards durch Zertifizierungsdienste. Richter Umzüge GmbH ist Mitglied des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ). Außerdem verpflichten wir uns zur Durchführung eines Qualitätsmanagement- Systems gemäß den Qualitätsanforderungen der europäischen Umzugsnorm DIN EN 12522.

Sagen Sie zu, so schnell es geht. Denn bei der Terminvergabe gilt das vielzitierte Sprichwort: „Wer zuerst kommt, der malt zuerst.“ Kunden, die sehr früh zusagen, bekommen in der Regel Ihre Wunschtermine, während Kunden, die sich sehr spät melden, in der Terminauswahl flexibler sein müssen.

Ja. Unsere Mitarbeiter sind größtenteils sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Einige dieser Beschäftigten sind schon seit vielen Jahren in unserem Unternehmen und verfügen über eine sehr große Erfahrung. Der restliche Teil unserer Belegschaft besteht aus Minijobber, die sich etwas zu Ihrem Studium oder Ihrer Ausbildung hinzuverdienen wollen.

Sie bezahlen nach Beendigung des Umzugs den „Festpreis“ bzw. „Verbindlichen Höchstpreis“, den Sie mit uns vereinbart haben und der im Angebot ausgewiesen wurde. „Aufpreise“ gibt es bei uns nicht.

Zahlen können Sie nach Beendigung des Umzugs.

Sie können in bar oder per EC-Karte zahlen. Wenn Ihre Umzugskosten von einer Behörde oder Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, kann die Abrechnung der Umzugskosten direkt mit dem entsprechenden Kostenträger erfolgen, ohne dass Sie in Vorkasse treten müssen.

Ja. Dafür benötigen Sie eine ordentliche Umzugsrechnung von uns und den Nachweis der unbaren Zahlung (Kontoauszug). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Teilen Sie uns offensichtliche Schäden (Oberflächenschäden) spätestens einen Tag nach Ablieferung des Umzugsgutes schriftlich mit. Bei verdeckten Schäden (Schäden an Glas, Porzellan, Kartoninhalte, Sonstiges) beträgt Ihre Rügefrist hingegen 14 Tage. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und unseren „Haftungsbedingungen“.Teilen Sie uns offensichtliche Schäden (Oberflächenschäden) spätestens einen Tag nach Ablieferung des Umzugsgutes schriftlich mit. Bei verdeckten Schäden (Schäden an Glas, Porzellan, Kartoninhalte, Sonstiges) beträgt Ihre Rügefrist hingegen 14 Tage. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und unseren „Haftungsbedingungen“.

1. Ist Ihr Umzug innerhalb von Köln?

2. Ist Ihre jetzige Wohnung kleiner als 60m2?

3. Befindet sich Ihr Umzugsgut in einem Lager, einem Keller oder in einer Wohnung eines maximal 5-geschössigen Mehrfamilienhauses und soll Ihr Umzugsgut transportiert werden in ein Lager, einen Keller oder in eine Wohnung eines maximal 5-geschössigen Mehrfamilienhauses?

4. Soll Richter Umzüge GmbH ausschließlich den Transport durchführen?

Wenn Sie alle 4 Fragen mit „Ja“ beantworten können, erhalten Sie mit Hilfe unseres Blitzpreisfinders mit nur ganz wenigen Klicks Ihr persönliches Angebot.

1. Sie erfüllen die Blitzpreisfinder-Kriterien (siehe oben): Nutzen Sie den Blitzpreisfinder und erhalten Sie Ihr persönliches Umzugsangebot.

2. Sie erfüllen die Blitzpreisfinder-Kriterien (siehe oben) nicht: Nutzen Sie den Blitzpreisfinder trotzdem. Sobald weitere Informationen notwendig sind, werden Sie auf den Umzugsrechner umgeleitet. Mit seiner Hilfe können Sie dann entsprechende Angaben zu Ihrem Umzug machen und uns zusenden.

3. Sie erfüllen die Blitzpreisfinder-Kriterien (siehe oben) nicht: Sparen Sie sich einfach den Umweg über den Blitzpreisfinder und gehen Sie sofort zum Umzugsrechner.

Es ist vollkommen egal, welchen Rechner Sie nutzen. Sie kommen immer zum Ziel.

RICHTER UMZÜGE
GEHT NICHT GIBT’S NICHT

Keine Aufgabe ist zu groß und Hindernisse bestenfalls eine Herausforderung. Unsere starken Männer sind erfahren und arbeiten in gut eingespielten Teams. Sie sehen, einfacher kann man nicht umziehen.



3 Monate vorher

Alten Mietvertrag kündigen

Dachboden, Keller, Garage, Gartenhaus, Sonstiges entrümpeln

Sperrmülltermin mit der Stadtverwaltung vereinbaren

Umzugszeitraum festlegen

Umzugsurlaub beantragen

Für Do-It-Yourself-Umzieher: LKW und Umzugshelfer organisieren

Für Kunden eines Umzugsunternehmens: Verschiedene Angebote einholen

Renovierungsmaßnahmen für die alte und die neue Wohnung klären und ggf. Handwerker beauftragen

Einrichtungsplan für die neue Wohnung zeichnen

 Eventuell neue Möbel bestellen

Stromversorger informieren und Termin zum Ablesen der Zählerstände vereinbaren

Abos und Mitgliedschaften in Vereinen, Clubs, Fitness-Studios, Sonstiges kündigen

Versorgungsverträge für Telefon, Internet, Kabelanschluss, Sonstiges kündigen

Bei Umzug mit Kindern: Neue Kindergärten und Schulen aussuchen und die Kinder
rechtzeitig anmelden

1 Monat vorher

Sich bei Vertragspartnern wie Banken, Versicherungen, Versandhändlern, Telekommunikationsanbietern, Sonstiges ummelden

Nachsendeantrag bei der Deutschen Post AG stellen

Möbel, Vorhänge und Teppiche reinigen lassen

Heizkostenabrechnung mit dem bisherigen Vermieter klären

Termin zur Wohnungsübergabe mit dem bisherigen Vermieter vereinbaren

Verwandte und Freunde über die neue Adresse informieren

Für Do-It-Yourself-Umzieher: Sich den Umzugstermin vom LKW-Verleiher und von
den Umzugshelfern bestätigen lassen

Für Kunden eines Umzugsunternehmens: Eine Umzugsfirma mit dem Umzug
beauftragen und einen Umzugstermin mit dem Unternehmen vereinbaren

1 bis 2 Wochen vorher

Wohnung mit dem neuen Vermieter begehen

Sich bei den neuen Nachbarn vorstellen

Lebensmittelvorrat verbrauchen und keine neuen mehr kaufen

Gefriertruhe und Kühlschränke abtauen

Für Do-It-Youself-Umzieher: Verpackungsmaterial besorgen. Umzugskartons
einpacken. Werkzeugkiste zusammenstellen. Parkgenehmigungen für die
Ladestellen beantragen. Sich den Umzugstermin vom LKW-Verleiher und von den Umzugshelfern noch einmal bestätigen lassen

Für Kunden eines Umzugsunternehmens: Einen Termin für die Materialanlieferung
vereinbaren und sich den Umzugstermin bestätigen lassen. Umzugskartons
einpacken
Bei Umzug mit Kindern: Sich einen Babysitter organisieren

1 bis Tag vorher

Schlüssel für Aufzüge und Einfahrten organisieren

Dokumente, Unterlagen, Wertgegenstände, Bargeld, Sonstiges sichern

Verpflegung, Medikamente, Baby- und Kinderbedarf, Tiernahrung, Hygieneartikel,
Kleidung, Sonstiges sichern

Müllsäcke und Reinigungsmittel bereitstellen

Letzte Kartons packen

Für Do-It-Yourself-Umzieher: Den Parkplatz für die Ladestellen reservieren. Parkschilder aufstellen

 Bei Umzug mit Kindern: Sich den Babysitter bestätigen lassen

Am Umzugstag Alte Wohnung

Für den Do-It-Yourself-Umzieher: Den LKW beim LKW-Verleiher abholen

  Umzugshelfer einweisen

  Treppenhaus auf Vorschäden prüfen

  Nach Auszug kontrollieren, ob alles mitgenommen wurde

  Wohnung und Treppenhaus reinigen

  Wohnung mit Vermieter begehen und Übergabeprotokoll vom Vermieter
unterschreiben lassen

  Schlüssel abgeben, Zählerstände überprüfen, Briefkasten leeren, Namensschilder abmontieren

Am Umzugstag Neue Wohnung

 Beleuchtung montieren

 Umzugshelfer einweisen

 Treppenhaus auf Vorschäden prüfen

 Nach Einzug kontrollieren, ob alles vollständig angeliefert wurde

 Das Umzugsgut auf Schäden überprüfen

 Für Do-It-Yourself-Umzieher: Den LKW zum LKW-Verleiher zurück bringen. Die Umzugshelfer bezahlen

 Für Kunden eines Umzugsunternehmens: Die Umzugsrechnung bezahlen

 Das Treppenhaus reinigen

 Das Namensschilder anbringen

Nach dem Umzug

  Für Kunden eines Umzugsunternehmens: Eventuelle Schäden der Umzugsfirma melden

  Einwohnermeldeamt, KFZ-Zulassungsstelle, Agentur für Arbeit, BAföG-Amt, Sozialamt, Finanzamt, Deutsche Post, Arbeitgeber, Vereine, Sonstiges informieren

Einweihungsparty veranstalten

Vielenz Dank
für Ihre Anfrage

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RICHTER REFERENZEN

Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist uns stets ein großes Anliegen und bildet die Grundlage für Weiterempfehlungen.

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Kunden.

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