FAQ - Fragen und Antworten
Wie teuer ist mein Umzug?
Die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Die Angebotserstellung ist abhängig von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren wie Umzugsgutmenge, Aus- und Einzugsort, Nebenleistungen etc.
Ich möchte umziehen und benötige ein Angebot.
Was muss ich tun? Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit unserem Unternehmen. Ein Umzugsberater besucht Sie und erfasst alle Daten, die er für die Erstellung eines Angebots benötigt.
Was ist ein Umzugsrechner?
Ein Umzugsrechner ist ein Online-Werkzeug, das wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung stellen. Mit Hilfe dieses Umzugsrechners können Sie ausführliche Angaben zu Ihrem Umzug machen und uns zusenden. Unser Umzugsberater ist dadurch in der Lage, ein detailliertes Angebot zu erstellen. • Wann erhalte ich das Angebot? Wir versenden Ihr Angebot an Werktagen spätestens 24 Stunden nach dem Besichtigungstermin bzw. nach dem Erhalt der Online-Anfrage.
Wie teuer ist das Angebot?
Bei uns ist das Angebot selbstverständlich kostenlos.
Ich habe Ihr Angebot erhalten. Worauf muss ich achten?
1. Ist der Endpreis ein Festpreis bzw. ein verbindlicher Höchstpreis, der Sie vor bösen Überraschungen schützt?
2. Werden alle gewünschten Leistungen aufgeführt?
3. Werden alle Montagearbeiten benannt?
4. Enthält Ihr Angebot Angaben zum Versicherungsschutz?
5. Sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die „Haftungsinformationen“ dem Angebot beigefügt oder auf der Unternehmer-Webseite an prominenter Stelle ersichtlich?
Ich habe mir auf Anraten meiner Freunde eine Reihe von Angeboten eingeholt. Große Unterschiede im Preis gibt es nicht. Nach welchen Kriterien soll ich mich nun entscheiden?
1. Gibt es Freunde oder Bekannte, die bereits Erfahrungen mit den entsprechenden Umzugsfirmen gemacht haben?
2. Wie werden die Firmen im Internet bewertet?
3. Wie präsentieren sich die Firmen auf Ihrer Webseite?
4. Wie ist Ihr persönlicher Eindruck von den Firmen?
5. Sind die entsprechenden Firmen Mitglied eines Verbandes?
…Mitglied eines Verbandes. Was heißt das?
Speditionsverbände vertreten die Interessen der angeschlossenen Unternehmen und überprüfen sie regelmäßig auf die Einhaltung von Qualitätsstandards durch Zertifizierungsdienste. Richter Umzüge GmbH ist Mitglied des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ). Außerdem verpflichten wir uns zur Durchführung eines Qualitätsmanagement- Systems gemäß den Qualitätsanforderungen der europäischen Umzugsnorm DIN EN 12522.
Ich habe mich für Richter Umzüge GmbH entschieden. Bis wann muss ich zusagen?
Sagen Sie zu, so schnell es geht. Denn bei der Terminvergabe gilt das vielzitierte Sprichwort: „Wer zuerst kommt, der malt zuerst.“ Kunden, die sehr früh zusagen, bekommen in der Regel Ihre Wunschtermine, während Kunden, die sich sehr spät melden, in der Terminauswahl flexibler sein müssen.
Verfügen Ihre Mitarbeiter über eine ausreichende Erfahrung im Umzugsgeschäft?
Ja. Unsere Mitarbeiter sind größtenteils sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Einige dieser Beschäftigten sind schon seit vielen Jahren in unserem Unternehmen und verfügen über eine sehr große Erfahrung. Der restliche Teil unserer Belegschaft besteht aus Minijobbern, die sich etwas zu Ihrem Studium oder Ihrer Ausbildung hinzuverdienen wollen.
Bezahle ich nach Beendigung des Umzugs den vereinbarten Preis oder muss ich mit einem Aufpreis rechnen?
Sie bezahlen nach Beendigung des Umzugs den „Festpreis“ bzw. „Verbindlichen Höchstpreis“, den Sie mit uns vereinbart haben und der im Angebot ausgewiesen wurde. „Aufpreise“ gibt es bei uns nicht.
Wann muss ich den Umzug bezahlen?
Zahlen können Sie nach Beendigung des Umzugs.
Wie kann ich zahlen?
Sie können in bar oder per EC-Karte zahlen. Wenn Ihre Umzugskosten von einer Behörde oder Ihrem Arbeitgeber übernommen werden, kann die Abrechnung der Umzugskosten direkt mit dem entsprechenden Kostenträger erfolgen, ohne dass Sie in Vorkasse treten müssen.
Kann ich meine Umzugskosten steuerlich geltend machen?
Ja. Dafür benötigen Sie eine ordentliche Umzugsrechnung von uns und den Nachweis der unbaren Zahlung (Kontoauszug). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Was muss ich tun, wenn ich nach dem Umzug einen Schaden feststelle?
Teilen Sie uns offensichtliche Schäden (Oberflächenschäden) spätestens einen Tag nach Ablieferung des Umzugsgutes schriftlich mit. Bei verdeckten Schäden (Schäden an Glas, Porzellan, Kartoninhalte, Sonstiges) beträgt Ihre Rügefrist hingegen 14 Tage. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und unseren „Haftungsbedingungen“.
Blitzpreisfinder: Was ist das?
1. Ist Ihr Umzug innerhalb von Köln?
2. Ist Ihre jetzige Wohnung kleiner als 60m2?
3. Befindet sich Ihr Umzugsgut in einem Lager, einem Keller oder in einer Wohnung eines maximal 5-geschössigen Mehrfamilienhauses und soll Ihr Umzugsgut transportiert werden in ein Lager, einen Keller oder in eine Wohnung eines maximal 5-geschössigen Mehrfamilienhauses?
4. Soll Richter Umzüge GmbH ausschließlich den Transport durchführen?
Wenn Sie alle 4 Fragen mit „Ja“ beantworten können, erhalten Sie mit Hilfe unseres Blitzpreisfinders mit nur ganz wenigen Klicks Ihr persönliches Angebot.
Blitzpreisfinder oder Umzugsrechner: Was soll ich jetzt machen?
1. Sie erfüllen die Blitzpreisfinder-Kriterien (siehe oben): Nutzen Sie den Blitzpreisfinder und erhalten Sie Ihr persönliches Umzugsangebot.
2. Sie erfüllen die Blitzpreisfinder-Kriterien (siehe oben) nicht: Nutzen Sie den Blitzpreisfinder trotzdem. Sobald weitere Informationen notwendig sind, werden Sie auf den Umzugsrechner umgeleitet. Mit seiner Hilfe können Sie dann entsprechende Angaben zu Ihrem Umzug machen und uns zusenden.
3. Sie erfüllen die Blitzpreisfinder-Kriterien (siehe oben) nicht: Sparen Sie sich einfach den Umweg über den Blitzpreisfinder und gehen Sie sofort zum Umzugsrechner.
Es ist vollkommen egal, welchen Rechner Sie nutzen. Sie kommen immer zum Ziel.


